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Darf ich die beim mein-taschenmesser.de gekauften Messer bei mir tragen ?


Grundsätzlich darfst du bei uns gekaufte Messer bei dir tragen.

Soweit du bei uns aber ein Einhandmesser (also ein Klappmesser mit einer Vorrichtung, [z.B. Daumenloch, überstehende Schraube o.ä.] an der Klinge, die ein einhändiges Öffnen oder Arretieren der Klinge ermöglichen) oder ein feststehendes Messer (also ein Messer, dessen Klinge nicht im Griff versenkbar oder aus sonstige Weise einklappbar ist) mit einer Klingenlänge über 12 cm erwirbst, musst du dir darüber bewusst sein, dass diese Messer zwar keine Waffen im Sinne des WaffenG sind, du dieses Messer aber gemäß § 42a WaffenG trotzdem grundsätzlich nicht bei dir führen, das heißt nicht außerhalb deinerWohnung mitnehmen, darfst.

Eine Ausnahme von diesem Verbot besteht immer dann, wenn du das Messer

bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen verwendest,
in einem verschlossenen Behältnis transportierst,
oder du ein berechtigtes Interesse hast.

Ein solches „berechtigtes Interesse“ hast du zum Beispiel dann, wenn du das Messer im Zusammenhang mit deiner Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem sonstigen allgemein anerkannten Zweck bei dir trägst.

So ein „allgemein anerkannten Zweck“ liegt immer dann vor, wenn du das Messer im Rahmen deiner Freizeitgestaltung oder bei Ausübung deines Hobbys bei dir hast. Es ist somit grundsätzlich kein Problem, wenn du als Pfadfinder, Segler, Wanderer, Taucher, Jäger, Bergsteiger, Pilzesammler, beim Campen, Zelten, Grillen, der Gartenpflege, beim Picknick usw. ein bei uns gekauftes Messer dabei hast. Dafür wurden diese Messer hergestellt und dafür darfst du sie auch bei tragen und verwenden.

Wenn allerdings keine solche Ausnahmen zutrifft und du eines der o.g. Messer dennoch griffbereit bei dir hast, verstößt du ggf. gegen § 42 a WaffenG und begehst somit eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 53 WaffenG mit einer Geldstrafe bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden kann.“